Methodik & Quellen
Alle Fördersätze, Grenzen und Stichtage stammen aus versionierten Regeltabellen mit Quelle und Prüfdatum. Geplante, noch nicht beschlossene Regeln sind als solche gekennzeichnet.
So rechnet der Wärmepumpen-Rechner (KfW 458)
Maßgeblich ist das Datum Ihres Antrags: Für jedes Antragsdatum gilt genau eine Fassung jeder Regel. Die Berechnung läuft in vier Schritten:
- Förderfähige Kosten: Ihre Investitionskosten, höchstens bis zu den förderfähigen Höchstkosten, die für das Antragsdatum und die Zahl der Wohneinheiten gelten.
- Fördersätze addieren: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus – jeweils nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Obergrenze anwenden: Die Summe der Fördersätze wird auf den höchstens zulässigen Fördersatz begrenzt.
- Zuschuss = Fördersatz × förderfähige Kosten. Gerechnet wird auf den Cent genau; angezeigt wird auf volle Euro gerundet.
Gebäude mit mehreren Wohneinheiten: Die förderfähigen Kosten werden zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für den Anteil Ihrer selbstgenutzten Wohneinheit; die Obergrenze gilt je Wohneinheit. Für die übrigen Einheiten gilt der Fördersatz ohne diese Boni.
Regeln, Werte und Quellen
Jede Tabelle zeigt, ab welchem Antragsdatum ein Wert gilt, ob die Regel in Kraft oder nur geplant ist, wann wir sie zuletzt geprüft haben und woher der Wert stammt.
Grundförderung
Für alle Antragsteller, auch für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 30 % | In Kraft |
Klimageschwindigkeitsbonus
Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionierende fossile Heizung ersetzen. Der Bonus sinkt schrittweise.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | In Kraft |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | In Kraft |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | In Kraft |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | In Kraft |
| ab 01.08.2028 | 0 % | In Kraft |
Welche bisherige Heizung zählt
Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus. Die bisherige Heizung muss noch funktionieren.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 |
| In Kraft |
Einkommensbonus
Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Oberhalb der letzten Grenze gibt es keinen Einkommensbonus.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 |
| In Kraft |
Familienzuschlag
Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt erhöhen sich alle Einkommensgrenzen – für den Einkommensbonus und für die Obergrenze. Weitere Kinder erhöhen die Grenzen nicht zusätzlich.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | +10.000 € auf alle Einkommensgrenzen | In Kraft |
Obergrenze des Fördersatzes
Höchstens zulässiger Fördersatz, unabhängig davon, wie viele Boni zusammenkommen.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 80 % bei einem zvE bis 30.000 €, sonst 70 % | In Kraft |
Förderfähige Höchstkosten – erste Wohneinheit
Ab 2027 sinkt dieser Betrag jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 28.000 € | In Kraft |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 27.250 € | In Kraft |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 26.500 € | In Kraft |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 25.750 € | In Kraft |
| 01.08.2028 – 31.01.2029 | 25.000 € | In Kraft |
| 01.02.2029 – 31.07.2029 | 24.250 € | In Kraft |
| 01.08.2029 – 31.01.2030 | 23.500 € | In Kraft |
| 01.02.2030 – 31.07.2030 | 22.750 € | In Kraft |
| 01.08.2030 – 31.12.2030 | 22.000 € | In Kraft |
Förderfähige Höchstkosten – weitere Wohneinheiten
Je zusätzlicher Wohneinheit im Gebäude, zusätzlich zur ersten Wohneinheit. Die halbjährliche Absenkung gilt nur für die erste Wohneinheit; diese Beträge bleiben gleich.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 € · ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 € | In Kraft |
Wertschöpfungsbonus (geplant)
Angekündigt für das erste Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt, ein Bonus gleicht das nur für in der EU hergestellte Geräte aus. Der Starttermin ist noch nicht veröffentlicht. Der Rechner berücksichtigt diese Regel nur, wenn Sie sie ausdrücklich einschalten.
| Antragsdatum | Wert | Status |
|---|---|---|
| noch nicht festgelegt | 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus bei EU-Herkunft | Geplant – noch nicht beschlossen |
Klima- und Netzdaten
- Klimadaten: vieljährige Mittelwerte 1991–2020 des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Climate Data Center, Lizenz CC BY 4.0. Wir verwenden die Station in der jeweiligen Stadt; misst sie einen Wert nicht, zeigen wir ihn nicht an, statt Werte anderer Orte einzusetzen.
- Netzentgelte: aus den veröffentlichten Preisblättern der Netzbetreiber übernommen, für Haushalte im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung, netto. Jeder Wert nennt sein Preisblatt und das Datum unserer Prüfung; wir prüfen spätestens alle fünf Wochen.
Was der Rechner nicht abbildet
- Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag gelten für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr und werden nicht berechnet.
- Der Rechner betrachtet elektrische Wärmepumpen. Andere Heizungen, die über KfW 458 gefördert werden, sind nicht abgebildet.
- Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen sind noch nicht enthalten.
- Für den Austausch einer bereits vorhandenen erneuerbaren Heizung, zum Beispiel einer Biomasseheizung oder Wärmepumpe, sieht die Richtlinie Einschränkungen vor; der Starttermin ist noch nicht veröffentlicht. Der Rechner weist bei einer Biomasseheizung darauf hin, rechnet die Einschränkung aber nicht ein.
- Die Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31.12.2030. Für spätere Anträge rechnet der Rechner nicht.
Noch nicht abschließend geprüft
- Wertschöpfungsbonus: Die Sätze stehen in der Richtlinie, der genaue Starttermin und die Herkunftskriterien sind aber noch nicht veröffentlicht.
Aktualität
Wir prüfen alle Regeln spätestens alle fünf Wochen und sofort, wenn sich eine Richtlinie ändert. Das Datum der letzten Prüfung steht an jeder Tabelle und unter jedem Ergebnis.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.