Einkommensbonus und Familienzuschlag bei der KfW-Förderung
Von Khawaja Muhammad ShahbazVeröffentlicht am 25.10.2026Fachlich geprüft von Khawaja Muhammad Shahbaz am 25.10.2026.
Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, erhalten bei kleinerem Einkommen einen Einkommensbonus von bis zu 40 %. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren steigen alle Einkommensgrenzen um 10.000 €.
Die Einkommensstufen
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts (zvE). Oberhalb der letzten Stufe gibt es keinen Einkommensbonus.
| zvE bis (ohne Kind) | zvE bis (mit Kind unter 18) | Einkommensbonus |
|---|---|---|
| 30.000 € | 40.000 € | 40 % |
| 40.000 € | 50.000 € | 30 % |
| 50.000 € | 60.000 € | 10 % |
Die Obergrenze
Alle Fördersätze zusammen sind begrenzt: auf 80 % bei einem zvE bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), sonst auf 70 %. Der Einkommensbonus wirkt deshalb nicht immer in voller Höhe.
Beispiele
Selbst bewohntes Haus, funktionierende Gasheizung (25 Jahre), Kosten 32.000 €, Antrag am 25.10.2026. Förderfähig sind höchstens 28.000 €; alle Beträge beziehen sich auf diese förderfähigen Kosten:
| Fall | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| zvE 25.000 € | 80 % | 22.400 € |
| zvE 38.000 € | 70 % | 19.600 € |
| zvE 45.000 € | 56 % | 15.680 € |
| zvE 60.000 € | 46 % | 12.880 € |
| zvE 38.000 €, ein Kind | 80 % | 22.400 € |
| zvE 45.000 €, ein Kind (Obergrenze greift) | 70 % | 19.600 € |
Gut zu wissen
- Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht Brutto- oder Nettoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag – für einen Antrag im Jahr 2026 also aus 2023 und 2024. Das Einkommen von Kindern, die beim Antrag minderjährig sind, zählt dabei nicht mit.
- Der Familienzuschlag ist keine zusätzliche Förderung. Er verschiebt nur die Einkommensgrenzen; weitere Kinder verschieben sie nicht weiter.
- Vermieter erhalten keinen Einkommensbonus.