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Einkommensbonus und Familienzuschlag bei der KfW-Förderung

Von Khawaja Muhammad ShahbazVeröffentlicht am 25.10.2026Fachlich geprüft von Khawaja Muhammad Shahbaz am 25.10.2026.

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, erhalten bei kleinerem Einkommen einen Einkommensbonus von bis zu 40 %. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren steigen alle Einkommensgrenzen um 10.000 €.

Die Einkommensstufen

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts (zvE). Oberhalb der letzten Stufe gibt es keinen Einkommensbonus.

zvE bis (ohne Kind)zvE bis (mit Kind unter 18)Einkommensbonus
30.000 €40.000 €40 %
40.000 €50.000 €30 %
50.000 €60.000 €10 %

Die Obergrenze

Alle Fördersätze zusammen sind begrenzt: auf 80 % bei einem zvE bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), sonst auf 70 %. Der Einkommensbonus wirkt deshalb nicht immer in voller Höhe.

Beispiele

Selbst bewohntes Haus, funktionierende Gasheizung (25 Jahre), Kosten 32.000 €, Antrag am 25.10.2026. Förderfähig sind höchstens 28.000 €; alle Beträge beziehen sich auf diese förderfähigen Kosten:

FallFördersatzZuschuss
zvE 25.000 €80 %22.400 €
zvE 38.000 €70 %19.600 €
zvE 45.000 €56 %15.680 €
zvE 60.000 €46 %12.880 €
zvE 38.000 €, ein Kind80 %22.400 €
zvE 45.000 €, ein Kind (Obergrenze greift)70 %19.600 €

Gut zu wissen

  • Es zählt das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht Brutto- oder Nettoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag – für einen Antrag im Jahr 2026 also aus 2023 und 2024. Das Einkommen von Kindern, die beim Antrag minderjährig sind, zählt dabei nicht mit.
  • Der Familienzuschlag ist keine zusätzliche Förderung. Er verschiebt nur die Einkommensgrenzen; weitere Kinder verschieben sie nicht weiter.
  • Vermieter erhalten keinen Einkommensbonus.