Wertschöpfungsbonus: Was für Wärmepumpen geplant ist
Von Khawaja Muhammad ShahbazVeröffentlicht am 25.10.2026Fachlich geprüft von Khawaja Muhammad Shahbaz am 25.10.2026.
Für Wärmepumpen sieht die Förderrichtlinie eine Änderung vor: Die Grundförderung soll sinken, und nur Geräte aus der EU sollen das über einen Wertschöpfungsbonus ausgleichen. In Kraft ist das noch nicht – Starttermin und Herkunftskriterien fehlen.
Geplant – noch nicht beschlossen
Was geplant ist
Nach der Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen „ab dem ersten Quartal 2027“ auf 15 % (heute 30 %). Für Geräte, die ihren Ursprung in der EU haben, kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % hinzu. Für sie bliebe es damit bei 30 %.
Was noch offen ist
- Einen genauen Starttermin gibt es nicht; die Richtlinie nennt nur das erste Quartal 2027.
- Welche Geräte als „aus der EU“ gelten, soll ein Infoblatt der KfW regeln. Es ist noch nicht veröffentlicht, eine Geräteliste ebenso wenig.
- Bis zum Start kann sich die Regel noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Termin und Kriterien feststehen.
Was das in Euro bedeuten könnte
Beispiel Vermieter (nur Grundförderung, kein Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus), Kosten 32.000 €. Förderfähig sind bei einem Antrag heute höchstens 28.000 €, ab dem 01.02.2027 höchstens 27.250 € – startet die Regel erst danach, rechnet sie mit dem niedrigeren Betrag:
| Fall | Fördersatz | Antrag heute | Antrag ab 01.02.2027 |
|---|---|---|---|
| Heute | 30 % | 8.400 € | 8.175 € |
| Geplant, Gerät aus der EU | 30 % | 8.400 € | 8.175 € |
| Geplant, Gerät nicht aus der EU | 15 % | 4.200 € | 4.088 € |
Was Sie jetzt tun können
Im Rechner können Sie die geplante Regel einschalten und vergleichen, wie sich Ihr Zuschuss mit und ohne EU-Herkunft verändern würde. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Starttermin und Kriterien veröffentlicht sind.