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Wertschöpfungsbonus: Was für Wärmepumpen geplant ist

Von Khawaja Muhammad ShahbazVeröffentlicht am 25.10.2026Fachlich geprüft von Khawaja Muhammad Shahbaz am 25.10.2026.

Für Wärmepumpen sieht die Förderrichtlinie eine Änderung vor: Die Grundförderung soll sinken, und nur Geräte aus der EU sollen das über einen Wertschöpfungsbonus ausgleichen. In Kraft ist das noch nicht – Starttermin und Herkunftskriterien fehlen.

Geplant – noch nicht beschlossen

Was geplant ist

Nach der Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen „ab dem ersten Quartal 2027“ auf 15 % (heute 30 %). Für Geräte, die ihren Ursprung in der EU haben, kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % hinzu. Für sie bliebe es damit bei 30 %.

Was noch offen ist

  • Einen genauen Starttermin gibt es nicht; die Richtlinie nennt nur das erste Quartal 2027.
  • Welche Geräte als „aus der EU“ gelten, soll ein Infoblatt der KfW regeln. Es ist noch nicht veröffentlicht, eine Geräteliste ebenso wenig.
  • Bis zum Start kann sich die Regel noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Termin und Kriterien feststehen.

Was das in Euro bedeuten könnte

Beispiel Vermieter (nur Grundförderung, kein Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus), Kosten 32.000 €. Förderfähig sind bei einem Antrag heute höchstens 28.000 €, ab dem 01.02.2027 höchstens 27.250 € – startet die Regel erst danach, rechnet sie mit dem niedrigeren Betrag:

FallFördersatzAntrag heuteAntrag ab 01.02.2027
Heute30 %8.400 €8.175 €
Geplant, Gerät aus der EU30 %8.400 €8.175 €
Geplant, Gerät nicht aus der EU15 %4.200 €4.088 €

Was Sie jetzt tun können

Im Rechner können Sie die geplante Regel einschalten und vergleichen, wie sich Ihr Zuschuss mit und ohne EU-Herkunft verändern würde. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Starttermin und Kriterien veröffentlicht sind.