Entwurf: Dieser Ratgeber wird noch fachlich geprüft.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was sich für Eigentümer ändert
Von Khawaja Muhammad ShahbazVeröffentlicht am 25.10.2026
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie zu nutzen, gibt es nicht mehr.
Was sich ändert
- Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Bundesrechtlich können Sie wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Gas- und Ölheizung wählen; strengere Regeln Ihres Landes bleiben möglich (siehe unten).
- Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt stattdessen eine steigende Pflicht zu Bioanteilen, die sogenannte Bio-Treppe:
Ab Mindestanteil Bio 01.01.2029 10 % 01.01.2030 15 % 01.01.2035 30 % 01.01.2040 60 % - Eine Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung gibt es nicht mehr; die Vorschrift dazu stand im gestrichenen § 71 GEG.
- Das Betriebsverbot für alte Öl- und Gasheizkessel (§ 72 GEG) ist gestrichen.
Was gleich bleibt
- Ihre funktionierende Heizung darf weiterlaufen.
- Die KfW-Förderung für Wärmepumpen ist davon getrennt geregelt; Sätze und Stichtage stehen in der Förderrichtlinie.
- Die Länder dürfen weitergehende Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Wärme in Gebäuden und an Stromdirektheizungen stellen (§ 9 GModG, „Länderregelung“). Einzelne Länder erwägen, auf diesem Weg Regeln ähnlich dem GEG beizubehalten.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Ohne 65-Prozent-Pflicht ist der Heizungstausch keine Frage des Gesetzes mehr, sondern der Kosten. Bei neuen Öl- und Gasheizungen steigt über die Bio-Treppe der Anteil teurerer Brennstoffe; für Wärmepumpen gibt es die KfW-Förderung. Vergleichen Sie beide Wege über die ganze Lebensdauer der Heizung.
Noch offen
- Eine Quote für grünes Gas und grünes Heizöl soll ein eigenes Gesetz einführen, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss (§ 42a GModG). Es soll Anbieter verpflichten, Brennstoffe für Gebäude bis 2045 vollständig klimaneutral zu machen.
- Die Deutsche Umwelthilfe bereitet nach Angaben der Kanzlei GÖRG eine Klage gegen das Gesetz vor; mehrere Gutachten im Gesetzgebungsverfahren bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit. Ob es in dieser Form Bestand hat, ist offen.