Wärmepumpe-Förderung in Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung ein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen. Hier sehen Sie, was es zahlt, für wen es gilt und wie es mit der KfW-Förderung zusammenspielt.
Förderprogramm in Freiburg im Breisgau
Klimafreundlich Wohnen – Heizungsaustausch erneuerbar (Baustein 2.2)
Die Fördermittel für dieses Jahr sind ausgeschöpft; neue Anträge nimmt der Träger derzeit nicht an. Ob und wie es im nächsten Jahr weitergeht, entscheidet die Stadt.
- Träger
- Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt
- Gilt in
- Freiburg im Breisgau
- Gefördert
- Wärmepumpe
- Fördersatz
- 20 %
- Höchstens je Antrag
- 1.000 €
- Mit Bundesförderung zusammen
- höchstens 60 % der förderfähigen Kosten
- Gültig für Anträge
- seit 01.06.2024
Bedingungen
- Für die Heizung ist zusätzlich eine Bundesförderung (BEG, z. B. KfW) Voraussetzung.
- Nur beim Ersatz einer fossilen Heizung ohne Brennwerttechnik oder einer Nachtspeicherheizung.
- Heizungen, die ganz oder teilweise mit fossilen Brennstoffen laufen, werden nicht gefördert.
- Antrag erst nach dem Einbau stellen, spätestens 6 Monate danach, zusammen mit Rechnung und KfW-Bescheid.
Klima in Freiburg im Breisgau
Wie viel Energie eine Wärmepumpe braucht, hängt auch vom Winter vor Ort ab: Je kälter es ist, desto mehr Strom braucht sie für dieselbe Wärme.
- Jahresmitteltemperatur
- 11,0 °C
- Mitteltemperatur im Januar
- 2,5 °C
- Frosttage pro Jahr (Tiefstwert unter 0 °C)
- 64,0
- Eistage pro Jahr (Höchstwert unter 0 °C)
- 9,0
Netzentgelte in Freiburg im Breisgau
Netzentgelte sind der Teil Ihres Strompreises, der an den örtlichen Netzbetreiber geht. Für Wärmepumpen gibt es nach § 14a EnWG Ermäßigungen, wenn der Netzbetreiber die Anlage bei Engpässen begrenzen darf.
- Netzbetreiber
- badenovaNETZE GmbH
- Gültig
- 01.01.2026 – 31.12.2026
- Grundpreis
- 75,00 € pro Jahr
- Arbeitspreis
- 7,29 ct/kWh
Ermäßigungen für Wärmepumpen nach § 14a EnWG
- Modul 1: Rabatt pro Jahr
- -121,90 € pro Jahr
- Modul 2: Arbeitspreis bei separatem Zähler
- 2,92 ct/kWh
- Modul 3: zeitabhängiger Arbeitspreis (nur mit Modul 1)
- Hochlast 8,75 ct/kWh (08:00–21:00) · Standard 7,29 ct/kWh · Niedriglast 2,51 ct/kWh (22:30–07:30)
Zeitfenster gelten: 01.01.–31.03. und 01.10.–31.12.
Alle Preise netto, ohne Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Messstellenbetrieb. Ihr Stromlieferant gibt die Netzentgelte im Strompreis weiter.
Geprüft am 21.10.2026
Quelle: badenovaNETZE – Netzentgelte Stromnetz ab 01.01.2026KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |