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Wärmepumpe-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern gilt zuerst die bundesweite KfW-Förderung 458. Hier sehen Sie zusätzlich, ob das Land selbst Wärmepumpen fördert.

Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Für Mecklenburg-Vorpommern haben wir kein offenes Landesprogramm gefunden, das Wärmepumpen in Wohngebäuden fördert. Förderbanken der Länder bieten teils zinsgünstige Darlehen für Modernisierungen an; ob Wärmepumpen dazugehören, prüfen wir noch.

Stand der Recherche: 21.10.2026

KfW-Zuschuss berechnen

Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.

Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.

Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.

Ihre Angaben

Entscheidend ist das Datum, an dem Sie den Antrag bei der KfW stellen.

Gesamtkosten inkl. Einbau, z. B. 32.000

Optional. Leer lassen, wenn Sie keinen Einkommensbonus beantragen.

Geplant – noch nicht beschlossen. Starttermin und Herkunftskriterien sind noch nicht veröffentlicht.

Ihr Ergebnis

Voraussichtlicher Zuschuss

12.880 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).

Förderfähige Kosten
28.000 € (höchstens 28.000 €)
Fördersatz
46 %
Ihr Eigenanteil
19.120 €

So setzt sich der Fördersatz zusammen

Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Einkommensbonus
0 %
Summe
46 %
Obergrenze
70 %
  • Förderfähig sind höchstens 28.000 €.

Jetzt beantragen oder später?

Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.

Antrag amFördersatzZuschussUnterschied
25.10.2026(Ihr Antragsdatum)46 %12.880 €–
01.02.202742 %11.445 €-1.435 €
01.08.202738 %10.070 €-2.810 €