Wärmepumpe-Förderung in Potsdam
In Potsdam gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung ein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen. Hier sehen Sie, was es zahlt, für wen es gilt und wie es mit der KfW-Förderung zusammenspielt.
Förderprogramm in Potsdam
Potsdamer Klimaschutzförderprogramm – Wärmepumpe
- Träger
- Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz
- Gilt in
- Potsdam
- Gefördert
- Wärmepumpe
- Zuschuss
- 2.000 € pauschal je Gebäude
- Gültig für Anträge
- seit 01.04.2026
Bedingungen
- Nur für Wohngebäude.
- Die Wärmepumpe muss mit einem Ökostromtarif betrieben werden.
- Vor dem Antrag ist eine Energieberatung nötig.
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, also vor der Auftragsvergabe.
- Kein Rechtsanspruch; gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Stand der Recherche: 21.10.2026
Klima in Potsdam
Wie viel Energie eine Wärmepumpe braucht, hängt auch vom Winter vor Ort ab: Je kälter es ist, desto mehr Strom braucht sie für dieselbe Wärme.
- Jahresmitteltemperatur
- 9,7 °C
- Mitteltemperatur im Januar
- 0,7 °C
- Frosttage pro Jahr (Tiefstwert unter 0 °C)
- 77,1
- Eistage pro Jahr (Höchstwert unter 0 °C)
- 18,3
Netzentgelte in Potsdam
Netzentgelte sind der Teil Ihres Strompreises, der an den örtlichen Netzbetreiber geht. Für Wärmepumpen gibt es nach § 14a EnWG Ermäßigungen, wenn der Netzbetreiber die Anlage bei Engpässen begrenzen darf.
- Netzbetreiber
- Netzgesellschaft Potsdam GmbH
- Gültig
- 01.01.2026 – 31.12.2026
- Grundpreis
- 30,00 € pro Jahr
- Arbeitspreis
- 7,31 ct/kWh
Ermäßigungen für Wärmepumpen nach § 14a EnWG
- Modul 1: Rabatt pro Jahr
- -122,06 € pro Jahr
- Modul 2: Arbeitspreis bei separatem Zähler
- 2,92 ct/kWh
- Modul 3: zeitabhängiger Arbeitspreis (nur mit Modul 1)
- Hochlast 9,56 ct/kWh (10:30–14:30 und 17:15–21:30) · Standard 7,31 ct/kWh · Niedriglast 1,46 ct/kWh (00:00–07:00 und 23:45–24:00)
Zeitfenster gelten: 01.01.–31.03. und 01.10.–31.12.
Alle Preise netto, ohne Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Messstellenbetrieb. Ihr Stromlieferant gibt die Netzentgelte im Strompreis weiter.
KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |