Wärmepumpe-Förderung in Rheinland-Pfalz
Für Wärmepumpen in Rheinland-Pfalz gilt zuerst die bundesweite KfW-Förderung 458. Hier sehen Sie zusätzlich, ob das Land selbst Wärmepumpen fördert.
Landesprogramme in Rheinland-Pfalz
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505)
- Träger
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Art
- Darlehen
- Gefördert
- Wärmepumpe und notwendige Umfeldmaßnahmen
- Höchstbetrag Darlehen
- 100.000 € für einen Haushalt mit 4 Personen, je weitere Person 5.000 € mehr
- Tilgungszuschuss
- bis zu 25 % des Darlehens
- Zinssatz
- tagesaktuell beim Träger
- Gültig für Anträge
- laufendes Programm (geprüft am 21.10.2026)
Bedingungen
- Nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
- Es gelten Einkommensgrenzen.
- Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
- Mit der Maßnahme erst nach der Förderzusage beginnen.
- Heizungen, die ganz oder teilweise mit fossilen Brennstoffen laufen, werden nicht gefördert.
Ob und wie sich das Programm mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, klären Sie bitte vor dem Antrag mit dem Träger.
Stand der Recherche: 21.10.2026
KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |