Wärmepumpe-Förderung in Stuttgart
In Stuttgart gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung ein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen. Hier sehen Sie, was es zahlt, für wen es gilt und wie es mit der KfW-Förderung zusammenspielt.
Förderprogramm in Stuttgart
Heizungsprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart
Die Fördermittel für dieses Jahr sind ausgeschöpft. Anträge sind laut Träger weiter möglich; ausgezahlt wird erst wieder aus neuen Haushaltsmitteln.
- Träger
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Gilt in
- Stuttgart
- Gefördert
- Wärmepumpe
- Förderung je kW
- 300 €
- Höchstens je Antrag
- 100.000 €
- Bonus für bestimmte Haushalte
- +10 % (z. B. mit FamilienCard oder Wohngeld)
- Mit Bundesförderung zusammen
- höchstens 60 % der förderfähigen Kosten
- Gültig für Anträge
- seit 01.05.2026
Bedingungen
- Nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten.
- Die Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen.
Stand der Recherche: 21.10.2026
Klima in Stuttgart
Wie viel Energie eine Wärmepumpe braucht, hängt auch vom Winter vor Ort ab: Je kälter es ist, desto mehr Strom braucht sie für dieselbe Wärme.
- Jahresmitteltemperatur
- 10,7 °C
- Mitteltemperatur im Januar
- 2,1 °C
- Frosttage pro Jahr (Tiefstwert unter 0 °C)
- 61,3
- Eistage pro Jahr (Höchstwert unter 0 °C)
- 13,0
Netzentgelte in Stuttgart
Netzentgelte sind der Teil Ihres Strompreises, der an den örtlichen Netzbetreiber geht. Für Wärmepumpen gibt es nach § 14a EnWG Ermäßigungen, wenn der Netzbetreiber die Anlage bei Engpässen begrenzen darf.
- Netzbetreiber
- Stuttgart Netze GmbH
- Gültig
- 01.01.2026 – 31.12.2026
- Grundpreis
- 55,00 € pro Jahr
- Arbeitspreis
- 10,16 ct/kWh
Ermäßigungen für Wärmepumpen nach § 14a EnWG
- Modul 1: Rabatt pro Jahr
- -143,43 € pro Jahr
- Modul 2: Arbeitspreis bei separatem Zähler
- 4,06 ct/kWh
- Modul 3: zeitabhängiger Arbeitspreis (nur mit Modul 1)
- Hochlast 14,81 ct/kWh (17:00–21:15) · Standard 10,16 ct/kWh · Niedriglast 1,52 ct/kWh (02:00–05:00)
Zeitfenster gelten: 01.01.–31.03. und 01.10.–31.12.
Alle Preise netto, ohne Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Messstellenbetrieb. Ihr Stromlieferant gibt die Netzentgelte im Strompreis weiter.
KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |