Wärmepumpe-Förderung in Bayern
Für Wärmepumpen in Bayern gilt zuerst die bundesweite KfW-Förderung 458. Hier sehen Sie zusätzlich, ob das Land selbst Wärmepumpen fördert.
Landesprogramme in Bayern
Für Bayern haben wir kein offenes Landesprogramm gefunden, das Wärmepumpen in Wohngebäuden fördert. Förderbanken der Länder bieten teils zinsgünstige Darlehen für Modernisierungen an; ob Wärmepumpen dazugehören, prüfen wir noch.
Stand der Recherche: 21.10.2026
Geprüfte Quellen
KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |