Wärmepumpe-Förderung in Sachsen
Für Wärmepumpen in Sachsen gilt zuerst die bundesweite KfW-Förderung 458. Hier sehen Sie zusätzlich, ob das Land selbst Wärmepumpen fördert.
Landesprogramme in Sachsen
SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Wärmepumpen werden in den Programmunterlagen nicht ausdrücklich genannt. Klären Sie vor dem Antrag mit dem Träger, ob Ihre Wärmepumpe gefördert wird.
- Träger
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Art
- Darlehen
- Gefördert
- Wärmepumpe und notwendige Umfeldmaßnahmen
- Mindestbetrag Darlehen
- 20.000 €
- Zinssatz
- tagesaktuell beim Träger
- Gültig für Anträge
- laufendes Programm (geprüft am 21.10.2026)
Bedingungen
- Nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
- Für die Heizung ist zusätzlich eine Bundesförderung (BEG, z. B. KfW) Voraussetzung.
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, also vor der Auftragsvergabe.
- Nur für Gebäude mit höchstens 4 Wohneinheiten.
- Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
Ob und wie sich das Programm mit der KfW-Förderung kombinieren lässt, klären Sie bitte vor dem Antrag mit dem Träger.
Stand der Recherche: 21.10.2026
KfW-Zuschuss berechnen
Die KfW-Förderung ist in allen Bundesländern gleich. Landesprogramme sind im Rechner nicht eingerechnet.
Noch 98 Tage bis zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02.2027 sinkt Ihr Zuschuss bei sonst gleichen Angaben um 1.435 €.
Ihr Ergebnis
Voraussichtlicher Zuschuss
12.880 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten).
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € (höchstens 28.000 €)
- Fördersatz
- 46 %
- Ihr Eigenanteil
- 19.120 €
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus
- 0 %
- Summe
- 46 %
- Obergrenze
- 70 %
- Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
Keine Förder- oder Rechtsberatung. Stand: 21.10.2026
Quellen
Jetzt beantragen oder später?
Ihr Zuschuss je nach Antragsdatum, bei sonst gleichen Angaben.
| Antrag am | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 25.10.2026(Ihr Antragsdatum) | 46 % | 28.000 € | 12.880 € | – |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | -1.435 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | -2.810 € |